Richtlinien für die Teilnahme am Kinder-Medien-Publikumspreis 2023
- Veranstalter des Kinder-Medien-Publikumspreis des Medien-Clubs ist ausschließlich der Medien-Club München e.V. Die Schulen sind weder Veranstalter noch Mitveranstalter.
2. Einreichungsberechtigt sind Gruppen und Arbeitsgemeinschaften an Schulen in Bayern. Die Teilnahme erfolgt freiwillig.
3.
a) Der Preis wird in 2 Kategorien vergeben:
- an eine Gruppe oder Arbeitsgemeinschaft mit Schülerinnen und Schülern von der 1. bis 6. Jahrgangsstufe
- an eine Gruppe oder Arbeitsgemeinschaft mit Schülerinnen und Schülern ab der 7. Jahrgangsstufe.
b) Es wird in beiden Kategorien je ein 1. und ein 2. Preis verliehen.
c) Der 1. Preis ist jeweils dotiert mit 1.000€, der 2. Preis mit jeweils 500€.
d) Die Preisgelder sind für die medien-technische Ausstattung der jeweiligen Schule bestimmt*.
4. Die Gruppen und Arbeitsgemeinschaften benennen eine erwachsene Person (mindestens 18 Jahre alt) als Ansprechpartner*in. Diese Person gilt als Ansprechpartner*in für den Veranstalter.
5. Pro Gruppe und/oder Arbeitsgemeinschaft darf maximal 1 Beitrag eingereicht werden.
6. Die Länge des Beitrags darf 10 Minuten nicht überschreiten.
7. Die Anzahl der teilnahmeberechtigten Beiträge ist auf 100 Kurzfilme begrenzt. Die Teilnahmeberechtigung am Voting ergibt sich aus der Reihenfolge des Eingangs der Filme.
8. Die Teilnahme ist ausschließlich dadurch möglich, dass der Kurzfilm über einen Download-Link an info@medien-club-muenchen.de übermittelt oder auf Datenträger per Post an die Adresse des Organisationsbüros versendet wird:
Fink-Wuest Kommunikation GmbH, Petra Fink-Wuest
Steinsdorfstraße 6, 80538 München
9. Der Einreichung müssen folgende Dokumente beigefügt sein:
a) Angabe von Schule, Gruppe/ Arbeitsgemeinschaft, Projektleiter*in/ Ansprechpartner*in, vollständiger Kontakt.
b) Das Thema muss in einem kurzen Text erläutert werden.
c) Bestätigung des Urheberrechts für den Film (einschließlich Musikrechte) und die Identität der Gruppe
oder Arbeitsgemeinschaft durch die Schule.
d) Einverständniserklärungen aller Personensorgeberechtigten (Erziehungsberechtigten) der in dem Kurzfilm mitwirkenden Schüler*innen bis 18 Jahren; bei Schüler*innen ab 14 Jahren zusätzlich auch deren persönliche Einwilligung
e) Die Anhänge müssen derselben Mail bzw. derselben Postsendung wie der filmische Beitrag beigefügt sein bzw. die Zugehörigkeit eindeutig erkennbar sein. Einreichungen ohne vollständige Anhänge können nicht berücksichtigt werden.
2023_KMP_Einverständnis
2023_KMP_Datenschutzhinweise
2023_KMP_Urh_und_Einverstaendnis_EinreicherIn
10. Der Kurzfilm muss innerhalb des Zeitraums 1.5.22-7.5.23 entstanden sein. Beiträge, die unvollständig sind, werden nicht in die Bewertung einbezogen.
11. Einreichfrist für die Kurzfilme und damit die Teilnahme am Wettbewerb ist vom 17.04. – 22.05.2023.
12. Die Abstimmung erfolgt im Internet ausschließlich unter medien-club-muenchen.com. Abgestimmt werden kann vom 13.05.-31.05.2023. In diesem Zeitraum sind die Filme auf dem YouTube-Channel des Medien-Club München e.V. zur Ansicht bereit gestellt: https://www.youtube.com/user/MedienClubMuenchen
13. Über die Preisträger*innen entscheidet das Ergebnis der Abstimmung auf der Website. Die Fach-Jury des Kinder-Medien-Preises muss das Ergebnis prüfen und bestätigen.
14. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am Sonntag, den 25.06.2023 im Rahmen des Kinderfilmfests in München statt.
Weitere Informationen und Aktualisierungen entnehmen Sie bitte ebenfalls unserer Webseite:
www.medien-club-muenchen.com/kinder-medien-preis/
München, im März 2023
*Hinweis: Die Zuwendung der Preise im Rahmen des Publikumspreises erfolgt mit der Zweckbindung „für die medientechnische Ausstattung der jeweils involvierten Schule“. Da Schulen in der Regel nicht rechtsfähig sind, wird empfohlen, dass sich die jeweils bedachte Schule vor Annahme eines Preisgeldes mit ihrem zuständigen Schulaufwandsträger in Verbindung setzt und die Modalitäten der Annahme klärt.